Unsere Formate

Es können unterschiedliche Formate beantragt und gefördert werden, je nachdem welches Format am besten für die Projektidee geeignet ist. Grundsätzlich fördern wir Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben. In unseren drei Hauptformaten liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:8. Das heißt, dass Sie bei einer Förderung von zwei Honorarkräften das Projekt für 16 teilnehmenden Kindern bzw. Jugendlichen konzipieren sollten.

Workshop

Der 3- bis 12-monatige Workshop kann sowohl wöchentlich als auch im Block stattfinden. Er findet mit mindestens 8 und maximal 16 Teilnehmenden statt. Der zeitliche Umfang beträgt mindestens 20 und höchstens 100 Zeitstunden. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Inhalte der Workshopeinheiten zum zeitlichen Umfang der einzelnen Termine und auch zur zeitlichen Planung des Gesamtprojekts passen. Auch die Altersstruktur und die Kenntnisse und Fähigkeiten der geplanten Zielgruppe sollen bei der Ausarbeitung einbezogen werden.

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Mitarbeiter*innen Sachausgabenpauschale Verpflegungspauschale

1 Honorarkraft (max. 65 €/Std. brutto, d. h. inklusive steuerlichen und sonstigen Abgaben);

je nach der genau geplanten TN-Zahl ist eine Förderung von einer zweiten HK möglich

2 ehrenamtliche Helfer*innen
(5 Euro/Std.)

pro TN/Std. 2,50 € (Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien,

ÖA, Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc.)

1,70 € pro TN, HK, und EA x Anzahl Stunden

Ferienkurs

Bei diesem Format handelt es sich um ein Blockangebot mit mehreren aufeinanderfolgenden Terminen. In den Ferien können 5-tägige Angebote zu je 6 Zeitstunden mit mindestens 8 und maximal 16 Teilnehmenden stattfinden. Der Stundenumfang der jeweiligen Mitarbeiter*innen entspricht pro Person der Anzahl an den 30 Projektstunden.

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Mitarbeiter*innen Sachausgabenpauschale Verpflegungspauschale

1 Honorarkraft

(max. 65 €/Std. brutto, d. h. inklusive steuerlichen und sonstigen Abgaben)

 

1 Honorarkraft als Assistenz

(max. 30 €/Std. brutto, d. h. inklusive steuerlichen und sonstigen Abgaben)

 

2 ehrenamtliche Helfer*innen (5 €/Std.)

pro TN/Std. 2,50 € (Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien,

ÖA, Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc.)

1,70 € pro TN, HK, und EA x Anzahl Stunden

Feriencamp mit Übernachtung

Dieses Format bietet sich besonders für Ferienzeiten an, da es sich um ein Blockangebot mit mehreren aufeinanderfolgenden Terminen mit Übernachtung handelt. Das Feriencamp ist ein 5-tägiges Angebot zu je 7 Zeitstunden, das mit mindestens 8 und maximal 16 Teilnehmenden stattfindet.

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Mitarbeiter*innen Sachausgaben und Fahrtkosten Verpflegung und Übernachtung

1 Honorarkraft (max. 60 €/Std. brutto, d. h. inklusive steuerlichen und sonstigen Abgaben)

1 Honorarkraft als Assistenz

(max. 26 €/Std. brutto, d. h. inklusive steuerlichen und sonstigen Abgaben)

 

2 ehrenamtliche Helfer*innen

(5 €/Std.)

Sachausgaben:

pro TN, HK, EA/Std. 2,50 € (Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien, ÖA, Eintrittsgelder etc.)

Fahrtkosten:

58 € pro TN, HK, EA

Verpflegung:

pro TN, HK, EA je Tag 24 €

 

Übernachtung:

pro TN, HK, EA 42 € für max. 5 Tage

Abkürzungen: TN = Teilnehmende (die Kinder und Jugendlichen), HK = Honorarkraft, EA = Ehrenamtliche Kraft

Ergänzende Formate

Die ergänzenden Formate (Schnupperangebot und Präsentation) können nur in Kombination mit mindestens einem der drei Hauptformate beantragt werden. Diese Formate werden als echte Pauschalen gefördert. Dies heißt, dass als Beleg eine Teilnehmendenliste eingereicht werden muss. Eine Einreichung von weiteren Belegen oder Quittungen ist nicht nötig. Die Pauschale umfasst das Honorar für die Fachkraft, die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Kräfte, die Sachkosten und die Verpflegung.

Schnupperangebot

Das Schnupperangebot dient dazu, das anschließende Projekt zu bewerben, die Zielgruppe direkt anzusprechen und für die Teilnahme zu gewinnen. Es werden die Inhalte des Projekts und die Honorarkräfte vorgestellt, die Teilnehmenden können sich kreativ mit dem Thema beschäftigen und die Arbeitsweise wird nahegebracht. Die Lust und Neugier auf das kommende Projekt soll geweckt werden.
Das Schnupperangebot wird mit einer Pauschale von 250 Euro gefördert.

Präsentation

Von Beginn an kann für jedes Format eine Abschlussveranstaltung als öffentliche Präsentation geplant werden. Der Antragstellende soll darlegen, in welchem Umfang und Rahmen diese durchgeführt werden soll und wie viele Stunden geplant sind. Für die Nachvollziehbarkeit muss der Antragstellende den Ablauf im Antrag beschreiben. Bei der Präsentation darf kein Eintritt erhoben werden.
Für die Präsentation wird eine Pauschale von 450 Euro angesetzt.